Klassische Vertragstheorien (Hobbes, Rousseau, Kant) - Thomas Kaiser

By Thomas Kaiser

Release Date: 2012-03-02

Genre: Political Science

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In dieser Arbeit werden die Vertragstheorien von Hobbes, Rousseau und Kant in kompakter Form dargestellt und Unterschiede der Theorien aufgezeigt. Bei der Darstellung wird chronologisch vorgegangen und zunächst die Vertragstheorie von Thomas Hobbes erläutert (Abschnitt 2). Im Anschluss folgen Rousseau (Abschnitt 3) und Kant (Abschnitt 4). Bei den drei Vertragstheorien erfolgt jeweils zunächst eine Beschreibung des vorstaatlichen Naturzustandes. Im Folgenden wird der staatsbegrßndende Gesellschaftsvertrag mit seinen Voraussetzungen und Ausgestaltungen dargestellt. Von besonderem Interesse bei der Analyse der Theorien und der Herausarbeitung der Unterschiede in der Argumentation der drei Denker ist das Staatsbild, welches sich aus den geschlossenen Verträgen ergibt. Diesem Punkt widmen sich jeweils die Ausfßhrungen im Anschluss an die Abschnitte ßber den Naturzustand und den Gesellschaftsvertrag. Vergleichende Betrachtungen der Theorien erfolgen nicht in einem eigenen Abschnitt, sondern werden bei der Darstellung einer zeitlich nachgelagerten Vertragskonzeption mit eingebunden.

Klassische Vertragstheorien (Hobbes, Rousseau, Kant) - Thomas Kaiser

By Thomas Kaiser

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In dieser Arbeit werden die Vertragstheorien von Hobbes, Rousseau und Kant in kompakter Form dargestellt und Unterschiede der Theorien aufgezeigt. Bei der Darstellung wird chronologisch vorgegangen und zunächst die Vertragstheorie von Thomas Hobbes erläutert (Abschnitt 2). Im Anschluss folgen Rousseau (Abschnitt 3) und Kant (Abschnitt 4). Bei den drei Vertragstheorien erfolgt jeweils zunächst eine Beschreibung des vorstaatlichen Naturzustandes. Im Folgenden wird der staatsbegrßndende Gesellschaftsvertrag mit seinen Voraussetzungen und Ausgestaltungen dargestellt. Von besonderem Interesse bei der Analyse der Theorien und der Herausarbeitung der Unterschiede in der Argumentation der drei Denker ist das Staatsbild, welches sich aus den geschlossenen Verträgen ergibt. Diesem Punkt widmen sich jeweils die Ausfßhrungen im Anschluss an die Abschnitte ßber den Naturzustand und den Gesellschaftsvertrag. Vergleichende Betrachtungen der Theorien erfolgen nicht in einem eigenen Abschnitt, sondern werden bei der Darstellung einer zeitlich nachgelagerten Vertragskonzeption mit eingebunden.

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